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Regelung des Sportbetriebs an Karneval

Die städtischen Hallen und Bäder sind von einschließlich Weiberfastnacht
bis einschließlich Veilchendienstag (27.2. – 4.3.25) geschlossen. Es finden
keine Sportgruppen statt.

 

Im TS-Haus gilt grundsätzlich folgende Regelung:

  • An Weiberfastnacht finden ab 14 Uhr keine Vereinsgruppen,
    Reha-Sportgruppen und Kurse mehr statt. Das TS-Haus wird ab 14 Uhr
    geschlossen sein.
  • Am Freitag und Samstag (28.2. und 1.3.) läuft der Sportbetrieb wie
    gewohnt. Allerdings fallen einige Kindergruppen nach Absprache aus,
    zum Beispiel das Parkour-Training für 9- bis 12-Jährige sowohl am
    Freitag als auch am Samstag!
  • Am Rosenmontag (3.3.) finden weder Vereins- und Rehasport-Gruppen
    noch Kurse statt mit Ausnahme von Yoga und Indoor Cycling.
  • Am Veilchendienstag (4.3.) herrscht normaler Betrieb. Kindertanz und
    einige Rehasport-Gruppen bilden die Ausnahme. Sie fallen nach
    Absprache mangels Beteiligung aus.