Regelung des Sportbetriebs an Karneval
Die städtischen Hallen und Bäder sind von einschließlich Weiberfastnacht
bis einschließlich Veilchendienstag (27.2. – 4.3.25) geschlossen. Es finden
keine Sportgruppen statt.
Im TS-Haus gilt grundsätzlich folgende Regelung:
- An Weiberfastnacht finden ab 14 Uhr keine Vereinsgruppen,
Reha-Sportgruppen und Kurse mehr statt. Das TS-Haus wird ab 14 Uhr
geschlossen sein. - Am Freitag und Samstag (28.2. und 1.3.) läuft der Sportbetrieb wie
gewohnt. Allerdings fallen einige Kindergruppen nach Absprache aus,
zum Beispiel das Parkour-Training für 9- bis 12-Jährige sowohl am
Freitag als auch am Samstag! - Am Rosenmontag (3.3.) finden weder Vereins- und Rehasport-Gruppen
noch Kurse statt mit Ausnahme von Yoga und Indoor Cycling. - Am Veilchendienstag (4.3.) herrscht normaler Betrieb. Kindertanz und
einige Rehasport-Gruppen bilden die Ausnahme. Sie fallen nach
Absprache mangels Beteiligung aus.