Regelung des Sportbetriebs an Karneval
Die städtischen Hallen und Bäder sind von einschließlich Weiberfastnacht 
bis einschließlich Veilchendienstag (27.2. – 4.3.25) geschlossen. Es finden 
keine Sportgruppen statt.
Im TS-Haus gilt grundsätzlich folgende Regelung:
- An Weiberfastnacht finden ab 14 Uhr keine Vereinsgruppen, 
 Reha-Sportgruppen und Kurse mehr statt. Das TS-Haus wird ab 14 Uhr
 geschlossen sein.
- Am Freitag und Samstag (28.2. und 1.3.) läuft der Sportbetrieb wie 
 gewohnt. Allerdings fallen einige Kindergruppen nach Absprache aus,
 zum Beispiel das Parkour-Training für 9- bis 12-Jährige sowohl am
 Freitag als auch am Samstag!
- Am Rosenmontag (3.3.) finden weder Vereins- und Rehasport-Gruppen 
 noch Kurse statt mit Ausnahme von Yoga und Indoor Cycling.
- Am Veilchendienstag (4.3.) herrscht normaler Betrieb. Kindertanz und 
 einige Rehasport-Gruppen bilden die Ausnahme. Sie fallen nach
 Absprache mangels Beteiligung aus.
