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 Vereinsbeiträge
Vereinsbeiträge für das Jahr 2012 (Angaben in EURO)

 

Eintritt
Der Eintritt in den Verein steht jeder natürlichen und juristischen Person frei, sofern sie die Vereinssatzung anerkennt. Sie können die Satzung während der Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle der TS 79 einsehen. Kinder und Jugendliche benötigen das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft berechtigt zur Teilnahme an allen Vereinsangeboten. Für einzelne Gruppen und Abteilungen, z.B. das Gesundheits- und Fitness-Studio entstehen zusätzliche Kosten.

Vereinsbeiträge
Die regelmäßigen Abbuchungen erfolgen in den ersten Arbeitstagen eines Monats (entsprechend dem gewählten Zahlungszeitraum). Die ab 01.02.2012 gültigen Beiträge entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Beiträge
Aufnahme-
gebühr
monatl.
vierteljährl.
jährl. *
unter 18 Jahre 18,50 12,50 37,50 150,00
ab 18 Jahre ** 28,00 16,40 49,20 196,80
Ehepaare 45,00 30,20 90,60 362,40
Familien *** 52,00 37,50 112,50 450,00

 
Zusätzliche Sonderbeiträge
Aufnahme-
gebühr
monatl.
vierteljährl.
jährl.
Badminton unter 18 Jahren 2,00

6,00

24,00
Badminton über 18 Jahren ** 3,00 9,00 36,00
Bridge   - - 10,20
Capoeira und Savate   3,90 11,70 46,80
Jugenstudio "Together Strong"   10,00 30,00 120,00
Fitness + Volleyball (Club 50 Plus)

6,65

19,95 79,80
Flic Flac   3,00 9,00 36,00
Geräteturnen Fortgeschrittene   2,55 7,65 30,60
Gesellschaftstanz

4,10

12,30 49,20
Handball
1,50 4,50 18,00
Hip Hop
3,90 11,70 46,80
ErRATIC: Hip Hop / Streetdance
6,00 18,00 72,00
Kinderschwimmen (ab 5 Jahre)
5,90 17,70 70,80
Kindertanz und -ballett

9,90

29,70 118,80
Kung Fu

5,10

15,30 61,20
Rock 'n‘ Roll

4,10

12,30 49,20
Rückenbeschwerden

1,55

4,65 18,60

Trampolin

3,90

11,70 46,80

Parkour und Freerunning

10,00

30,00 120,00
Wellness   4,10 12,30 49,20

Gesundfit
Aufnahme-
gebühr
monatl.
vierteljährl.
jährl.
unter 18 Jahren 10,00 28,10 84,30 337,20
über 18 Jahren ** 10,00 30,70 92,10 368,40
Familie 3 Pers. *** 10,00 74,15 222,45 889,80
Familie 4 Pers. und mehr *** 10,00 97,15 291,45 1.165,80
     
Rehabilitationssport
Aufnahme-
gebühr
monatl.
vierteljährl.
jährl.
Asthma   10,00 30,00 120,00
Geistige Behinderung Studio   10,00 30,00 120,00
Geistige Behinderung Halle   5,00 15,00 60,00
Herzsport (2x wöchentlich)   23,50 70,50 282,00
Herzsport (1x wöchentlich)   12,00 36,00 144,00
Herzsport (Zusatzeinheit)   7,50 22,50 90,00
Herzsport im Studio (2x wöchentlich)   28,00 84,00 336,00
Herzsport im Studio (1x wöchentlich)   14,00 42,00 168,00
Herzsport im Studio (Zusatzeinheit)   10,00 30,00 120,00
Krebs   6,75 20,25 81,00
MS (Multiple Sklerose)   6,75 20,25 81,00
Orthopädisches Training (Studio)   7,50 22,50 90,00
Orthopädisches Training (Halle)   5,00 15,00 60,00
Osteoporose (Studio)    10,00 30,00 120,00
Osteoporose (Halle)   6,75 20,25 81,00
Parkinson   6,75 20,25 81,00
Psychomotorik   9,80 29,40 117,60
Schlaganfall   6,75 20,25 81,00
TEP   6,75 20,25 81,00
Wassergymnastik
(Osteoporose/ TEP/ Krebs/
Parkinson/ MS /Morbus Bechterew)
  9,80 29,40 117,60

*) Besteht die Mitgliedschaft während eines gesamten Kalenderjahres bei gleichzeitig jährlicher Abbuchung, ermäßigt sich die Summe um einen Monatsbeitrag.

**) Schüler, Studenten und Auszubildende können bis zum Ende des 27. Lebensjahres bei Vorlage eines entsprechend aktuellen Nachweises für die Dauer des laufenden Beitragsjahres den Beitrag „unter 18 Jahren“ beantragen.

***) Kinder fallen bis zum 18. Lebensjahr unter den Familientarif, bei Vorlage einer aktuellen Schul-,Ausbildungs- oder Studienbescheinigung bis zum 27. Lebensjahr.

Sonstiges
Ihre persönlichen Daten werden in der EDV der TS 79 erfasst und verwaltet – aber
keinesfalls weitergegeben. Bankgebühren für Rücklasten, die nicht von der TS 79 verursacht worden sind, werden dem jeweiligen Mitglied weiterbelastet. Die einmalige Aufnahmegebühr
wird vom selben Konto abgebucht wie die späteren regelmäßigen Beiträge. Vereins- und Sonderbeiträge für gebuchte Angebote sind unabhängig von der Teilnahme fällig.

Austritt
Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, dem Ausschluss oder dem Tod. Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er ist jeweils zum Ende des laufenden Quartals möglich. Die Erklärung muss spätestens einen Monat vorher (also zum Ende Februar, Mai, August oder November) in der Geschäftsstelle des Vereins eingegangen sein und wird dann zum jeweiligen Quartalsende wirksam.


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